Was Sie Rechtsanwalt Gebhardt fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Markus Gebhardt 


Rechtsanwaltskanzlei Gebhardt
Rechtsanwalt Markus Gebhardt

Hauptstraße 13
50126 Bergheim - an der Erft
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Rechtsanwalt Bergheim

Kommunikation

Telefon: 02271/996590
Telefax: 02271/996589
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.ra-mgebhardt.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Markus Gebhardt spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch


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