Was Sie Rechtsanwalt von Harten fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Marc von Harten 


RA Marc von Harten
Rechtsanwalt Marc von Harten
  • Fachanwalt für Strafrecht

Louisenstraße 84
61348 Bad Homburg
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Rechtsanwalt Bad Homburg

Kommunikation

Telefon: 06172/662800
Telefax: 06172/662801
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.strafverteidiger-vonharten.de



Rechtsanwalt Bad Homburg

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Marc von Harten bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht

Artikel von Rechtsanwalt Marc von Harten

  • Straf- und Strafverfahrensrecht: Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme
    Unter welchen Voraussetzungen eine Blutentnahme nicht verwertbar ist, ist seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Grundsätzlich darf eine körperliche Untersuchung, dazu zählt auch eine Blutentnahme, nur durch einen Richter angeordnet werden, so steht es in § 81 a Abs. 2 StPO.
     

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Marc von Harten ist:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 17009801
Telefax: 069 / 17009850

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt Bad Homburg

Sprachen:

Rechtsanwalt Marc von Harten spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch


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