01.03.2010 | Bußgeldverfahren bei Bundesnetzagentur wegen fehlender CE-Kennzeichnung nach dem FTEG Die Bundesnetzagentur belangt Händler, die Produkte (z.B. Funkanlagen) ohne das notwendige CE-Kennzeichen in Verkehr bringen, im Rahmen von Bußgeldverfahren. Bei Verstößen gegen die zugrundeliegenden Gesetze (z.B. das FTEG) drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Verkaufsverbote. mehr... | Rechtsanwalt Häntzschel (Leipzig) |