26.11.2014 | Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers bei Weigerung des Auftraggebers Zusatzleistungen dem Grunde nach anzuerkennen Bei Streitfällen ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht berechtigt, die Arbeiten einzustellen (§ 18 Nr. 4 VOB/B). Dem Unternehmer kann jedoch aus Grundsätzen und treuen Glauben ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, allerdings unter der Voraussetzung, dass ihn die Leistungsaufnahme oder die Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern eine nicht nur unerhebliche Abweichung vorliegt. mehr... | Rechtsanwalt Schlumberger (Frankfurt am Main) |