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Suchergebnis für 'Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht'
Ihr Eintrag als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
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Info über den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht nennen dürfen, mussten dafür auf diesem Gebiet ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht durch die Absolvierung eines Lehrgangs 'Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht' sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl bearbeiteter Fälle, die je nach Fachanwaltsbezeichnung variieren. Der Titel Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht wird erst nach einer Überprüfung dieser in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Voraussetzungen von den Rechtsanwaltskammern verliehen. Für den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht gilt dabei folgendes: § 5n FAO
Transport- und Speditionsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die Fälle müssen sich auf den in § 14 g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 7 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.
§ 14g FAO
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
(1) Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
(2) Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
(3) Recht des multimodalen Transports,
(4) Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
(5) Speditionsversicherungsrecht,
(6) Internationales Privatrecht,
(7) Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
(8) Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
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