Was Sie Rechtsanwalt Modl fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.
Rechtsanwalt Hans Modl
Rechtsanwälte Modl & Coll.
Rechtsanwalt
Hans
Modl
Kommunikation
Telefon: 089 654100
Telefax: 089 654155
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Sie haben uns bei JuraPortal24 gefunden. Wir, Rechtsanwälte Modl & Coll., freuen uns über Ihr Interesse.
Unsere Anwaltskanzlei in München wurde 1984 gegründet und ist überwiegend zivilrechtlich tätig. Unsere Schwerpunkte liegen u.a. im Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, internationalem Privatrecht, Haftungs- und Schadensrecht. RA Hans Modl ist speziell im Arzthaftungs- und Krankenversicherungsrecht tätig, RA Felix Modl im internationalen Familienrecht.
Mehr Info bei www.ramodl.de
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Hans Modl bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Medizinrecht
- Schadensersatzrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Ehescheidung
- Einbürgerungen/Staatsangehörigkeitsrecht
- Einvernehmliche Ehescheidung
- Internationales Erbrecht
- Internationales Familienrecht
- Internationales Privatrecht
- Internationales Vertragsrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Personenversicherungsrecht
- Scheidungsrecht
Artikel von Rechtsanwalt Hans Modl
- Schadensersatzrecht: Zeugungsunfähig wegen unfallbedingter Querschnittslähmung – Schadensersatzanspruch auf IVF-Kosten (Künstliche Befruchtung):
Zum ersatzpflichtigen Verkehrsunfallschaden gemäß § 249 BGB gehören bei einer unfallbedingten Querschnittslähmung und dem dadurch verursachten Verlust der männlichen Zeugungsfähigkeit auch die Kosten einer Heilbehandlung mittels künstlicher Befruchtung. Im Schadensrecht gelten dabei nicht die Begrenzungen zum Leistungsanspruch der IVF-Behandlung eines Kassenpatienten gemäß § 27 a SGB V im Kassenrecht. Der Unfallverursacher hat daher die vollen Kosten einer IVF-Behandlung eines unverheirateten Mannes (Kassenpatient) zu tragen.
- Sportrecht: Sportunfälle - Sonderregeln zur beschränkten Haftung
Bei gefährlichen Sportarten und Mannschafts- oder Wettkampfspielen gilt für Sportunfälle eine beschränkte Haftung - u.U. aber keine Haftungsprivilegierung, wenn im Hintergrund eine eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung ist!
- Schadensersatzrecht: Alleebaum und Verkehrssicherungspflicht - Haftung der Gemeinde für Autoschaden durch morschen Ast
Die Verkehrssicherungspflicht verlangt eine Zustandskontrolle - bei Unterlassen drohen dem Verkehrssicherungspflichtigen im Schadensfall Haftungsansprüche! Das gilt auch für eine Gemeinde, die sich nicht um morsche Allebäume an einer Straße kümmert.
- Arzthaftungsrecht: Fehlerhafter gynäkologischer Eingriff - wieviel Schmerzensgeld?
Eine fehlerhafte Laparoskopie führte bei 28jähriger Frau zur Sterilität - bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist die Rechtsprechung zurückhaltend.
- Vertragsrecht: Internet-Systemvertrag – Werkvertrag gemäß § 631 BGB
In einer Entscheidung vom 04.03.2010 hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, um welchen Vertragstyp es sich bei einem Internet-Systemvertrag handelt und welche Auswirkungen dies auf die Vorleistungspflicht des Kunden hat.
- Arzthaftungsrecht: Zahnarzt – Verlust des Vergütungsanspruchs bei Behandlungsfehler möglich
Mit Urteil vom 29.03.2011 hat der BGH wichtige Feststellungen zur Auswirkung eines (zahn-)ärztlichen Behandlungsfehlers auf den (zahn-)ärztlichen Vergütungsanspruch getroffen. Die Vorinstanzen hatten noch die Patientenklage auf Rückzahlung der Behandlungsvergütung abgewiesen. Auf Revision der Patientin hob der BGH diese Urteile auf und verwies den Rechtstreit an das OLG Frankfurt zur erneuten Entscheidung zurück.
- Kaufrecht: Autokauf – was ist ein Vorführwagen?
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung vom 15.09.2010 mit der Frage zu befassen, was man als Kunde unter einem Vorführwagen verstehen darf.
- Arzthaftungsrecht: Haftung für HIV-Infektion durch Bluttransfusion auch gegenüber späterem Ehepartner des infizierten Patienten
In den Schutzbereich eines ärztlichen Behandlungsvertrages können - unter strengen Voraussetzungen -auch Dritte, neben dem Patienten, einbezogen sein. Bei einem ärztlichen Kunstfehler können in diesem Falle auch sie vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Arzt geltend machen.
- Arzthaftungsrecht: Unverhoffter Kindersegen nach künstlicher Befruchtung
Bei einem Ehepaar bestand ein langjähriger, unerfüllter Kinderwunsch. Mittels Laparoskopie festgestellte umfangreiche Verwachsungen an den Eileitern und Eierstöcken der Frau machten den Eintritt einer Spontanschwangerschaft unwahrscheinlich und daher eine künstliche Befruchtung (IVF) notwendig.
- Krankenversicherungsrecht: Der Versicherungsnehmer sollte seine Anzeigepflichten genau beachten – aber auch die Einhaltung der Hinweispflichten des Versicherers prüfen; zu den Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung
Beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrages in der PKV (private Krankenversicherung) muss der Versicherungsnehmer im Antrag diverse Fragen der Versicherung nach Vorerkrankungen, anderweitigen Behandlungen, früheren Krankenhausaufenthalten etc. beantworten. Doch welche Auswirkungen haben fehlerhafte Antworten?
- Erbrecht: Anrechnung von Vorempfängen im Erbrecht sicher regeln - Bestimmung gemäß § 2050 BGB oder letztwillige Verfügung?
Oft will der Erblasser bereits zu Lebzeiten über Teile seines Vermögens in “vorweg genommener Erbfolge” verfügen. Er hat dabei grundsätzlich auch die Freiheit zu bestimmen, ob oder dass dieser Vorempfang auf den späteren Erbteil angerechnet werden muss oder nicht. So kann er z.B. erreichen, dass andere Miterben nicht schlechter wegkommen als der Miterbe, der schon zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten hat.
- Erbrecht: Lebzeitige Schenkung und Pflichtteil - aber Pflichtteilsergänzungsanspruch lässt sich damit nicht beseitigen!
Viele Erblasser wollen durch rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten an Dritte die Erbmasse verringern mit dem Ziel, den Pflichtteil eines Pflichtteilsberechtigten (z.B eines Kindes) zu reduzieren. Dabei ist aber der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu beachten.
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Hans Modl ist: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Tal 33
80331 München
Telefon: 089 / 5329440
Telefax: 089 / 53294428
e-Mail: [email protected] Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen
Sprachen:
Rechtsanwalt Hans Modl spricht folgende Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Portugiesisch
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