09.07.2014 | Bezahlung von Inkassokosten Nicht selten kommt ein Brief mit der Beauftragung eines Inkassobüros samt Kosten hierfür, wenn eine fällige Forderung nicht rechtzeitig beglichen wurde. Üblicherweise wird eine/werden zwei Mahnung(en) vorweggeschickt. Die Mahnkosten haben aber nichts mit den Inkassokosten zu tun. Gemeinsam ist beiden indes, dass sie als Verzugsschaden geltend gemacht werden. mehr... | Rechtsanwalt Herrle (Kiel) |