Gefährdung Versicherungsschutz bei Wechsel von Versicherung
Es kann große Probleme geben, wer für den Versicherungsfall eintrittspflichtig ist.
Immer wieder wird mit günstigen Prämien dafür geworben die Versicherung zu wechseln. Tun Sie das nicht! Nichts bereitet mehr Probleme als festzustellen wann der Versicherungsfall eingetreten ist, und demgemäß, welche Versicherung eintrittspflichtig ist. Der Zeitpunkt des Versicherungsfalles ist nämlich leider garnicht eindeutig und füllt Bände von Rechtsprechung, was Ihnen aber Ihr Versicherungsvermittler mit Sicherheit verschweigt. Alleine in der Krankenversicherung kommt es nämlich darauf an, wann eine Diagnose einmal gestellt wurde und nicht wann Sie sich in Behandlung begeben haben. Gerade bei Zahnbehandlungen ein Dauerbrenner. Auch bei Haftpflichtfällen ist der Versicherungsfall nicht eindeutig. Ist es die auslösende Handlung, oder der Eintritt des Schadens usw.
Wir Versicherungsanwälte bleiben brav in unseren einmal abgeschlossenen Versicherungen, weil wir wissen - wenn etwas passiert, dann müssen wir uns nicht auch noch Sorgen machen, wer für den Fall zuständig ist und zeitraubende Prozesse gegen den eigenen Versicherer führen. Gewinner bei einem Wechsel ist nur einer, der Vermittler, der seine Prämie erhält!
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Autorin: Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer - München
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Goethestr. 68 80336 München Telefon: 089-544234-17 http://www.kanzlei-lindhofer.de
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