Hilfreiche Verhltenstipps nach einem Verkehrsunfall

Nachfolgend habe ich einige Ratschläge für Sie zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt.
Hierbei geht es nicht um Aspekte wie Erste-Hife-Maßnahmen, sondern um wertvolle Empfehlungen, die für Sie bei der anschließenden Schadensregulierung von erheblichem Vorteil sein können:

Verhaltenstipps nach einem Verkehrsunfall


1. Generell ist es ratsam, die Polizei – auch bei vermeintlichen Bagatellschäden – hinzuzuziehen, weil diese einerseits den entstandenen Sachschaden, andererseits auch die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall protokolliert.

2. Verlassen Sie sich aber nicht allein auf die richtige Darstellung der Polizei. Sichern Sie selbst Beweise! Halten Sie immer eine kleine Einwegkamera im Handschuhfach bereit.
Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge, die Position der Fahrzeuge und auch den Unfallort selbst.
Falls Sie bemerken, dass andere Verkehrsteilnehmer (Passanten, Anwohner, andere Autofahrer), die unter Umständen für Sie günstige Umstände zum Unfallhergang schildern können, lassen Sie sich von diesen direkt die Personalien geben.
Falls die Polizei eine Unfallmitteilung/Unfallanzeige fertigt, achten Sie darauf, dass auch hierin die Zeugen aufgenommen werden.

3. Verwarnungsgelder, die seitens der Polizei oft direkt am Unfallort verhängt werden, sollten grundsätzlich nicht oder allenfalls unter Vorbehalt gezahlt werden.
Im Zweifel werden nämlich solche anstandslosen Zahlungen von den Kfz-Versicherungen gerne als Schuldeingeständnis ausgelegt.
Aus demselben Grund sollten Sie auch von schriftlichen Erklärungen mit dem anderen Unfallbeteiligten absehen.

4. Falls Sie bei dem Unfall verletzt wurden, selbst wenn die Verletzungen nur minimal sind, suchen Sie Ihren Arzt auf. Selbst wenn erst einige Tage nach dem Unfall Anzeichen einer Verletzung (bspw. Kopf- oder Nackenschmerzen) auftreten, ist der Arztbesuch unbedingt anzuraten.

5. Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall. Versicherungen untereinander regulieren und einigen sich manchmal sehr schnell.
Zwar fällt die Regulierung in die Kompetenz der Versicherung. Wenn Sie aber Ihrer Versicherung gleich den Unfall schildern, und insbesondere Argumente vorbringen, warum sie kein Verschulden trifft, wird in der Regel grundsätzlich zunächst von vorzeitigen Regulierungen abgesehen.

Anm.: Alle Ratschläge wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!


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Autorin

- Essen
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