Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, Gutachterkosten, Rechtsanwaltsgebühen

Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Deutschland gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gerichtsbezirken bis ca. 1000 Euro) gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Im Fall des mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen.

Die Unfallregulierung kann man nur dann effektiv gestalten, wenn man sich unverzüglich nach einem Verkehrsunfall bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten lässt. Die Beweissicherung spielt in der Praxis eine enorme Rolle. Dazu gehört in erster Linie z. B. die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung der Schäden an Ihrem Fahrzeug. Die Schadendokumentation muss zeitnahm zum Unfall geschehen.


Wird ein Kostenvoranschlag zu Schäden an einem Fahrzeug erst etwa ein Jahr nach dem Unfalldatum erstellt, ist er schon deshalb zum Nachweis des unfallbedingten Schadens nicht geeignet, wenn der Geschädigte bestreitet, dass alle darin kalkulierten Reparaturnotwendigkeiten auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, entschied das AG Moers.


Bekanntlich verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren. Unter diesem Blickwinkel war es nicht zu spät, als sich der Geschädigte erst etwa ein Jahr nach dem Schadenereignis um die Regulierung gekümmert hat. Der von ihm vorgelegte Kostenvoranschlag sah bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug Reparaturkosten von etwas unter 2.000 Euro netto vor. So ist die Abgrenzung zum wirtschaftlichen Totalschaden aber nicht möglich. Darauf kam es letztlich jedoch nicht an. Der Unfallgeschädigte konnte schon nicht nachweisen, dass keine Schäden kalkuliert waren, die erst im Laufe des Jahres entstanden waren (AG Moers, Urteil vom 15.5.2014, Az. 558 C 231/13; Abruf-Nr. 143329).


Rechtstipp:


Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss nicht nur die an seinem Fahrzeug entstandnen Schäden genau beziffern, sondern auch Beweise, am besten durch die Erstellung eines Gutachtens, sichern. Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung der Schäden muss also unbedingt zeitnah nach dem Unfall geschehen. Das gilt auch hinsichtlich der bei Schäden an alten Fahrzeugen regelmäßig erforderlichen Abgrenzung zum Totalschaden.


Fazit:


Allein ein Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt ohne professionelle Bilder kann nicht als Beweis für die Fahrzeugschäden vor dem Gericht dienen. Die Begutachtung der Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständgier bzw. Gutachter muss also zeitnah nach dem Unfall geschehen.


 


http://www.iww.de/ue/schadenregulierung/kostenvoranschlag-schadendokumentation-zeitnah-zum-unfall-erstellen-f81279

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Autorin

- Hamburg
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Landwehr 25
22087 Hamburg
Telefon: 040/410 66 00

 

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