Der Grünpfeil/grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen

Wer kennt das nicht: Sie stehen bei roter Ampel und Grünpfeil auf der Rechtsabbiegerspur und ihr Vordermann bleibt trotz des grünen Pfeils stehen und fährt nicht los.

Soll bzw. darf ich hupen oder die Lichthupe einsetzen?

Nein, denn § 37 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt:
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit Grünpfeil angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen und muss sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen ist.
Der grüne Pfeil erlaubt nach vorherigem Anhalten und vorheriger Sichtkontrolle lediglich das Rechtsabbiegen, eine Pflicht besteht jedoch nicht.

Nach § 16 StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur gegeben werden, wer sich oder andere gefährdet sieht oder außerhalb geschlossener Ortschaften überholt. Der Einsatz der (Licht-)Hupe, um den Vordermann zum Rechtsabbiegen zu bewegen, ist daher unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.

Deshalb kann man in solchen Fällen nur raten, Ruhe zu bewahren und sich zu gedulden.

"Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern." (Konfuzius)

Übrigens: Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vorher nicht angehalten hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von 70 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

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