Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ehebruch durch die Frau eines Fernfahrers
Das OLG Hamm musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine untreue Ehefrau wegen ihres Seitensprungs ihren Unterhaltsanspruch verwirken kann.
Eine Ehefrau hatte die lange berufsbedingte Abwesenheit ihres Ehemannes, der Fernfah-rer ist, dazu genutzt, ein intimes Verhältnis zu einem langjährigen gemeinsamen Freund aufzunehmen. Beide Ehegatten hatten diesen Freund zuvor wegen einer finanziellen Notlage bei sich Unterkunft gewährt. Die Frau hatte die neue Beziehung so lange wie möglich geheim gehalten und diese nach dem Aufdecken durch den Ehemann offen fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat hier zu Recht entschieden, dass die Frau ihren Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt verwirkt hat.
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(33 Stimmen) AutorinRechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag - Fürth
Fachanwältin für Familienrecht
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