Was Sie Rechtsanwalt Höfer fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Frank Felix Höfer 


Kanzlei Gänsheide
Rechtsanwalt Frank Felix Höfer
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Gänsheidestr. 35
70184 Stuttgart - Gänsheide / Stuttgart Ost
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Rechtsanwalt Stuttgart

Kommunikation

Telefon: 0711-24895933
Telefax: 0711-24895934
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.kanzlei-gaensheide.de



Wir beraten im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Durch unsere jahrelange Konzentration auf diese Rechtsgebiete, zahlreichen Fortbildungen und eigenen Fachvorträgen bieten wir ein hohes Maß an Erfahrung.

Wir gestalten mit Ihnen alle notwendigen Dokumente wie Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übergabevertrag, Testament oder Erbvertrag. Bei Streitigkeiten anlässlich einer Trennung oder eines Erbfalls vertreten wir Ihre Interessen mit Augenmaß.

Rechtsanwalt Stuttgart

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Frank Felix Höfer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Frank Felix Höfer ist:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2221550
Telefax: 0711 / 22215511

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

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Sprachen:

Rechtsanwalt Frank Felix Höfer spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch


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