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Rechtsanwalt BraunschweigSchwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Artikel von Rechtsanwalt Claus Wille


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Bei der Informationsbeschaffung und der Kanzleiorganisation setzen meine Mitarbeiterinnen und ich alle modernen Techniken ein. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an meine Mitarbeiterin,mit der Sie den ersten Kontakt herstellen.

Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in den Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht des DAV  und im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.

Die Mandanten schätzen an der Kanzlei die "Nähe" zu mir als beratenden und vertretenden Anwalt, da ich eine individuellere Betreuung bieten kann.

 Als Rechtsanwalt– mit mehr als 30 Jahren Prozesserfahrung – betreue und vertrete Privatmandanten, mittelständische Betriebe und öffentliche Auftraggeber im gesamten allgemeinen Zivilrecht, im Familien-,  Erb- und Mietrecht, im Verkehrs- und Arbeitsrecht, so dass hier die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen und ich deshalb auf diesen Gebieten langjährige Erfahrung aufweise.

Auch Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungengehören traditionell zu meinen Tätigkeiten.

Erstes Anliegen ist es, Streitigkeiten vorzubeugen. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen schließt meine Tätigkeit die Abwehr unberechtigter Ansprüche bzw. Durchsetzung berechtigter Ansprüche ein.

Als Notar mit mehr als 20-jähriger umfangreicher Erfahrung und Tätigkeit stehe ich den Vertragspartnern vornehmlich als unparteiischer Berater in allen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung und widme mich insbesondere dem Grundstücksrecht, Erbrecht und der Vermögensnachfolge.

 Als Notar beurkunde ich überwiegend Ehe-, Gesellschafts- und Immobilienverträge, ferner Testamente und Vorsorgevollmachten, ich bin aber auch zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften.

Bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens sind Sie als rechtssuchender Bürger völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen hierbei keine Rolle.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien

(Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten etc.)

Ehe, Partnerschaft und Familie

(Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung und Partnervertrag, Adoption)

Erbe und Schenkung

(Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassauseinandersetzung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)

Unternehmen

(Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)

Vorsorgevollmacht

(Generalvollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung)

 

 

 

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