Blumenkästen am Balkon

Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer auf seinem Balkon Blumenkästen anbringen. Herabfallende Blüten und Blätter auf den darunterliegenden Balkon müssen grundsätzlich hingenommen werden. Allerdings heißt dies nicht, dass Blumenkästen stets an der Außenfassade hängen dürfen. Dabei sind die Beeinträchtigungen für darunter wohnende Eigentümer größer. Zudem ist die Verschmutzung der Fassade nicht immer ausgeschlossen.


Martin Müller, Rechtsanwalt

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Autorin

- Fürth
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Telefon: 0911 / 9 71870

 

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