Darf der Vermieter den Zugang zum Zähler verweigern?

Der Mieter kann vom Vermieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Betriebskosten verlangen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu den Verbrauchszählern z. B. für Wasser oder für Gas. Ein Mieter hatte die Miete gekürzt, weil der Vermieter ihm diesen Zugang verweigert hatte. Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass der Vermieter hier richtig gehandelt hat.


Martin Müller, Rechtsanwalt

Artikel bewerten

Bewertung: 1.7 /5 (9 Stimmen)

Autorin

- Fürth
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Telefon: 0911 / 9 71870

 

Andere Artikel von Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag

Artikel bewerten

Darf der Vermieter den Zugang zum Zähler verweigern?

Bewertung: 1.7 /5 (9 Stimmen)

 Dieser Artikel wurde bisher 680 mal aufgerufen. 


"));