Schadenersatzanspruch bei Finanzanlagen

Landesregierung empfiehlt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Bankberatung.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei mangelhafter Anlageberatung und verschwiegener Provisionen.

Finanzrecht


 


Das Bundesland Sachsen hat seinen Städten und Kreisen „dringend empfohlen“, Schadenersatzansprüche aus verlustreichen sogenannten Swap-Geschäften vor Gericht geltend zu machen. Grund für diese Empfehlung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der im März die Deutsche Bank wegen falscher Beratung bei einem Swap-Geschäft zu Schadenersatz i.H.v. € 540.000,00 verurteilt hatte. Über 2600 derartige Verträge hatten Geldinstitute mit Kommunen, städtischen Unternehmen und Zweckverbänden abgeschlossen. Auch viele Privatanleger wurden falsch beraten und ihnen können ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen.


Nicht nur bei Swap-Geschäften wurden Anleger unzureichend oder fehlerhaft über Risiken informiert, woraus der Bundesgerichtshof die Schadenersatzansprüche ableitet. Beispielsweise auch bei verschwiegenen Provisionen, beim Verkauf sog. Schrottimmobilien, das sind Immobilien, die den Kaufpreis bei weitem nicht Wert sind,  oder bei nicht anlegergerechter Beratung können Schadenersatzansprüche entstehen. Diese Ansprüche unterliegen allerdings der Verjährung. Am 31.12. können Schadensersatzansprüche verjähren, dieser Termin sollte nicht versäumt werden.


Frau Rechtsanwältin Kaiser ist in der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen zuständig für Finanzrecht. Sie berät über Schadenersatzansprüche gegen Banken und Anlageberater und macht Ihre Schadenersatzansprüche geltend. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann Frau Kaiser Rechtsschutz bei Ihrer Versicherung beantragen. Einen Beratungstermin in der Kanzlei in Freiburg oder einen telefonischen Beratungstermin mit Frau Rechtsanwältin Kaiser können Sie unter der Telefonnummer 0761 703360 vereinbaren.

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Rechtsanwältin Isabelle Kaiser - Freiburg

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