Wie kann nach einer Scheidung der Geburtsname wieder angenommen werden?

Manche meinen, dass das Familiengericht anlässlich einer Scheidung auch über die Wiederannahme des Geburtsnamens entscheidet. Dem ist jedoch nicht so. Nach einer rechtskräftigen Scheidung kann der Geburtsname jederzeit wieder angenommen werden. Hierüber entscheiden jedoch nicht die Gerichte, sondern eine entsprechende Erklärung kann beim Standesamt abgegeben werden. Zuständig ist das Standesamt, wo das Eheregister geführt wird. Das ist in der Regel das Standesamt, wo geheiratet wurde.


Dr. Gabriele Sonntag, Rechtsanwältin

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Autorin

- Fürth
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Telefon: 0911 / 9 71870

 

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