Die neue Düsseldorfer Tabelle ist Anstiftung zu Aufruhr gegen den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber will den Ärmsten der Armen, den Kindern der Alleinerziehenden vor allem, den typischen Hartz-IV-Beziehern, Bildungsgutscheine pp im Wert von 35,00 / Monat zukommen lassen. Die Autoren der Düsseldorfer Tabelle nehmen das zum Anlass, den Selbstbehalt der Väter um € 50,00 / Monat zu erhöhen und damit den Kindern das wegzunehmen, was ihre Lebenssituation verbessern sollte. Verbessert wird nur die Lebessituation der Väter. Und die Deutschen Familienrichter wenden skrupellos die Tabelle an, während die Hartz-IV-Regelung mit den Wohltaten noch nicht mal in Kraft getreten ist. Ein unglaublicher Vorgang.

Ein paar Richter beim OLG Düsseldorf,  dem OLG Hamm und dem OLG Köln haben mal wieder an der Düsseldorfer Tabelle gebastelt.


Mit der Begründung, die Hartz-IV-Sätze würden zum 1.1.2011 heraufgesetzt (€ 5,00) hat man die Selbstbehalte der Männer / Väter (theoretisch könnte das auch mal eine Frau / Mutter sein, aber eben nur theoretisch) um € 50,00 angehoben.


Nachdem ich mich vergewissert hatte, dass  man sich nicht  bei der "Null" vertan habe, musste ich die Begründung vollständig lesen. Schliesslich habe man ja, so die offizielle Verlautbarung,  auch die Gutscheine für die Kinder (Nachhilfe, Musikunterricht, Beitrag für den Sportverein) mit rund € 35,00 / Kind berücksichtigen müssen, was es rechtfertige, auch den Vätern eine kräftige Erhöhung der Selbstbehalte zu gönnen.


Also:


Abgesehen davon, dass die Neuregelung zu Hartz-IV nicht in Kraft getreten ist und dennoch die Richter in Deutschland flächendeckend dem Befehl aus Düsseldorf folgen, (was mir angesichts der darin mal wieder zu Tage tretenden Kritikunfähigkeit der Richter Angst macht), muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:


Die geplante Neuregelung soll den Ärmsten der Armen helfen. Das sind vor allem die Kinder der Alleinerziehenden, der Geschiedenen, die nichtehelichen Kinder.   


Genau denen nimmt die Justiz in einer Art Rebellion gegen den Gesetzgeber die Vorteile wieder weg und reicht sie an ihre Väter weiter. Das gilt auch da, wo der Selbstbehalt erst gegenüber einem Betreuungsunterhaltsanspruch der Mutter zum Zuge kommt, denn es ist und es war ohnehin weltfremd, anzunehmen, dass die Mutter mit ihren Kindern nicht aus einem Topf wirtschaftet. In den Mangelfällen  - und das sind die Fälle der Ärmsten  - fehlen aufgrund dieser  - wie soll ich es nennen, richterlichen Verschwörung? - immer € 50,00 / Monat im Familienbudget.


Ich kann nur sagen: Entweder leben die an der Tabelle bastelnden Richter auf einem anderen Stern, oder sie stiften ihre Kollegen, die angesichts der Düsseldorfer Tabelle eigenes Denken einstellen, zum Rechtsbruch an. Das ist, wie auch immer, eine infame Schweinerei, kaum steigerungsfähig. Man bescheißt zu Gunsten derer, die sich durchaus selbst helfen könnten, die Hilflosesten.


Das muss ich auf die Gefahr, mal wieder wegen der Wortwahl gescholten zu werden, genau so ausdrücken. Leise Töne nimmt man in unserer Gesellschaft gegenwärtig nicht mehr wahr.


Das Verhalten der Autoren der Tabelle, aber vor allem das Adeptentum in der Richterschaft, die dem durch nichts und niemandem autorisierten Gremium folgen wie die Schafe dem Metzger, stellt die Rechtfertigung dieser Methode, flächendeckend gleiches Recht zu entwickeln, in Frage.


Man kann nicht einem Gremium, von dem nur Eingeweihte wissen, wer in ihm sitzt, einem Gremium, das von niemandem autorisiert ist und das niemandem Rechenschaft ablegt, die faktische Entscheidungsbefugnis über das Überlebensinteresse von Menschen überlassen.


Die Anwendung der Tabelle ist angesichts des Umstands, dass die Fachgerichte die Tabelle herunterbeten wie das Vaterunser, ein eklatanter Verfassungsverstoß, weil faktisch nicht mehr der gesetzliche Richter entscheidet, sondern ein unbekanntes Gremium.


Angesichts der Interdependenz von Unterhalt / Mindestunterhalt und Selbstbehalt / Mindestselbstbehalt werden wir nicht umhinkommen, dass der Gesetzgeber, der dem Mindestunterhalt über § 32 EStG regelt, auch den Mindestselbstbehalt regelt und einen Anpassungsmechanismus schafft.


Wenn mir in Zukunft nicht jeder Familienrichter in einem Unterhaltsbeschluss erläutert, warum er einem Mann € 950,00 und € 1.050,00 Selbstbehalt zubilligt und das plausibel und nachvollziehbar begründet, wobei der Hinweis auf die augenscheinlich gezielt auf Gesetzesunterlaufen gerichtete neue Düsseldorfer Tabelle nicht ausreicht, werde ich das Bundesverfassungsgericht anrufen.


Es möchte mir kein Richter kommen mit dem Argument,  dass die sofortige und gleichmäßige Anwendung der neuen Düsseldorfer Tabelle mit den neuen Selbstbehaltsätzen selbstverständlich auf parallelen und zeitgleichen Überlegungen des entscheidenden Richters beruhe und dem zufällig identischen Ergebnis dieses individuellen Denkvorgangs.  


Das wäre eine ähnliche Lüge wie die der Mineralölunternehmen, wenn es um synchrone Preiserhöhungen für Treibstoff einen Tag vor Beginn der Osterferien geht.

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Autor

- Emmerich am Rhein
Fachanwalt für Familienrecht
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