Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse Swapgeschäfte verwickelt

Bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen häufen sich die Anfragen swapgeschädigter Sparkassenkunden. Insbesondere die Sparkasse Köln-Bonn schien bei der Empfehlung von Swap-Produkten in den Jahren 2006 und 2007 sehr aktiv gewesen zu sein. „Offensichtlich hatten die auf Gewinnmaximierung bedachten Privatbanken kein Monopol auf den Vertrieb hochspekulativer und potentiell ruinöser Swapgeschäfte“, stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger fest.

Insbesondere  vermögende Privatkunden, Freiberufler oder mittelständische Betriebe erhielten von der Sparkasse Köln-Bonn verlockend klingende Angebote zur Zinsoptimierung, Zinssicherung und zum aktiven Zinsmanagement. Hinter diesen harmlos klingenden Begriffen verstecken sich jedoch Wettgeschäfte, die teilweise mit einem unbegrenzten Verlustrisiko verbunden waren und grundsätzlich in der Lage sind, den auf Zinsoptimierung bedachten Sparkassenkunden finanziell zu ruinieren. „Von derartigen Risiken war jedoch bei Beratung und Abschluss der Geschäfte nie die Rede“, beschweren sich die Sparkassenkunden, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben.

Auch Sparkassen, von denen aufgrund ihres konservativen Images erwartet wird, dass sie ausschließlich grundsolide Kapitalanlagen im Angebot haben, überraschten ihre guten Kunden mit waghalsigen Swaps als Wettgeschäften. Als nach einigen Jahren von Verlusten oder negativen Marktwerten in sechsstelliger Größenordnung die Rede war, fielen die Kunden der Sparkasse aus allen Wolken. „Ein derartiges Verlustpotential kam für die meisten unserer Mandanten völlig überraschend“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. „Kein einziger unserer Mandanten fühlt sich von seiner Sparkasse vollumfänglich aufgeklärt und auf die drohenden finanziellen Risiken hingewiesen.“

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Sparkassenkunden sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

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- Regensburg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Telefon: 0941 / 630996-0

 

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