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Betriebsratswahlen 2010

Vom 01. März bis zum 31. Mai 2010 finden deutschlandweit wieder Betriebsratswahlen statt. Wir möchten die wichtigsten Stichworte rund um das Thema „Betriebsrat“ nachfolgend erläutern.

Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist ein Gremium, welches die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb vertritt. Gesetzlich verankert sind die meisten Rechte und Pflichten eines Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat wird demokratisch gewählt, seine Amtszeit beträgt 4 Jahre. Der Arbeitgeber darf eine Betriebsratwahl nicht verbieten, behindern, beschränken oder mit Repressalien für dessen Gründung drohen. Die vorsätzliche Behinderung einer Betriebsratswahl ist eine Straftat. Die Kosten für die Betriebsratswahl und später auch die sonstigen Kosten für den Betriebsrat trägt der Arbeitgeber.

 

Wer kann gewählt werden und wer wählt den Betriebsrat (aktives und passives Wahlrecht)?

 

Aktives Wahlrecht:

Für die Betriebsratswahlen sind wahlberechtigt alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Leiharbeitnehmer können mitwählen, dies jedoch nur, wenn sie länger als 3 Monate in dem Betrieb eingesetzt sind. Auszubildende unter 18 Jahren können zwar nicht an den Betriebsratsahlen teilnehmen, sie können aber die sog. Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen.

 

Passives Wahlrecht:

Gewählt werden können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören.

 

Wie viele Betriebsräte werden gewählt?

 

Die Anzahl der Betriebsräte ist abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.

 

5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: ein Mitglied

bis 50 Arbeitnehmer: drei Mitglieder

bis 100 Arbeitnehmer: fünf Mitgliedern

bis 200 Arbeitnehmer: sieben Mitglieder

ab 201 Arbeitnehmer: neun Mitglieder und so fort.

 

Da die Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds insbesondere in größeren Betrieben sehr umfangreich sind, wird in einem Betrieb ab 200 Beschäftigten ein Betriebsratsmitglied freigestellt.

 

Welche Formvorschriften und Fristen sind zu beachten?

 

Die Betriebsratswahlen unterliegen komplexen Form- und Fristvorschriften. Werden diese nicht eingehalten, ist die Betriebsratswahl anfechtbar. Auf die wichtigsten Form- und Fristvorgaben wird daher in einem gesonderten Beitrag eingegangen.

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Autorin:
Rechtsanwältin Kai Esther Schmidt - Leonberg
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Telefon: 07152/610354
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